Gesundheits-Budget

Ein Geschenk Ihres Arbeitgebers.

Hier können Sie diese Informationen zusätzlich als PDF downloaden.

Sie haben Fragen?


Dann schreiben Sie uns doch bitte eine mit dem Betreff „Fragen zur BKV/Budget“ und wie wir Sie am besten erreichen können. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr Ansprechpartner bei F&K ist
Norman Forsthoffer. 



Allgemeine medizinische Versorgungsleistungen (Budgetleistungen)

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Was erhalte ich?
Ihr Arbeitgeber hat ein jährliches Gesundheits-Budget für Sie eingerichtet, mit dem Sie medizinische Zusatzleistungen beim Versicherer einreichen und erstattet bekommen können. Die Höhe des Budgets entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.


Folgende Leistungen können vom Versicherer erstattet werden *):

  • Sehhilfen
  • operative Sehkorrekturen
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Zahnersatz
  • Zuzahlungen für Heilmittel und ärztlich verordnete Medikamente
  • Heilpraktikerleistungen (nur Heilpraktiker mit Abrechnung nach GebüH)
  • Naturheilverfahren durch Ärzte
  • Krankenhaustagegeld (10 Euro pro Tag für max. 28 Tage pro Jahr)
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • gebührenpflichtige Schutzimpfungen
  • Assistance-Leistungen (Medizinische Beratung, Assistance-Leistungen bei Angehörigenpflege, Digitaler Symptom-Checker, Psychologische Soforthilfe, Arzttermine buchen, Facharzt-Terminservice, Auslandsnotruf)
  • Im Falle eines Arbeitsunfalls mit stationärem Aufenthalt wird Ihr Budget verdoppelt.

Ein Beispiel: Sie benötigen eine neue Brille. Diese kostet 260 Euro. Ihr jährliches Budget vom Arbeitgeber beträgt 300 Euro. Sie bekommen die Brille voll erstattet, sofern Sie die Optiker-Rechnung mit Dioptrienzahl einreichen. Sie können für weitere 40 Euro weitere Leistungen abrechnen, bis Ihr Jahres-Budget verbraucht ist. Im nächsten Jahr können Sie erneut über die 300 Euro verfügen.


     * Hinweis: Die Bedingungen der Leistungs-Einreichung müssen erfüllt sein. Im Falle von Operationen oder der Inanspruchnahme von speziellen Leistungen, empfiehlt es sich, zuvor den Versicherer im Vorfeld der Maßnahme zu befragen. Das Servicetelefon des Versicherungsunternehmens und Ihre Gruppenvertragsnummer finden Sie auf Ihrer Karte.

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